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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spreitzer Gerhard EDV Dienstleistungen
Gf. Spreitzer Gerhard


1.1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Spreitzer EDV Dienstleistungen.

2.1) Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Angebot enthalten. Wir behalten uns Preisänderungen vor.

2.2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Spreitzer EDV Dienstleistungen behält sich bei Erstaufträgen die Lieferung per Nachnahme oder Barzahlung vor.

2.3) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Lieferungen durch den LIEFERANTEN. Bei Zahlungsverzug ist der LIEFERANTEN berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten einzufordern.

2.4) Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem LIEFERANTEN und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom LIEFERANTEN nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

3.1) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist der LIEFERANTEN berechtigt, personen- bzw. Firmenbezogene Daten zum Zwecke der Verrechnung zu speichern.

3.2) Der LIEFERANT ist berechtigt, personen- bzw- Firmenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten.

4.1) Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt als vereinbart.

4.2) Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

4.3) Der LIEFERANTEN ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

5.1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des LIEFERANTEN.

5.2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

6.1) Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software.

6.4) Der LIEFERANTEN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt.

6.5) Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

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